Gutachten

Das Bauen außerhalb geschlossener Ortschaften – d.h. das Bauen im Außenbereich – ist in Deutschland nur unter eingeschränkten Voraussetzungen erlaubt. Der gesetzliche Rahmen wird im § 35 BauGB beschrieben. In den meisten Fällen sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus und Einrichtungen der Energiewirtschaft privilegiert. Als Sonderfall gelten traditionelle Gebäude mit kulturlandschaftsprägender Eigenschaft, weil an ihrer Erhaltung aus kulturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Die Anerkennung als kulturlandschaftsprägend ist somit mögliche Grundlage für Baugenehmigungen im Außenbereich.

„Bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden sind, auch wenn sie aufgegeben sind, und unter der Voraussetzung das das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung und der Erhaltung des Gestaltwertes dient, grundsätzlich genehmigungsfähig.“ [§ 35 (4) 4 BauGB]

Was der Gesetzgeber unter kulturlandschaftsprägender Eigenschaft versteht wird im §35 (4) 4 BauGB nicht näher ausgeführt. Das bleibt einer fachlichen Überprüfung im Einzelfall vorbehalten. Allgemein lässt sich jedoch festhalten, dass eine das Bild der Kulturlandschaft prägende Eigenschaft für Gebäude dann vorliegt, wenn eine aussagekräftige entwicklungsgeschichtliche Wechselbeziehung zur umgebenden Kulturlandschaft sichtbar besteht. Es sind also Gebäude, die für eine bestimmte von Menschen gestaltete Landschaft typisch sind – oder mit anderen Worten – durch die die Kulturlandschaft einen Teil ihrer Eigenart erhält.
Diese Voraussetzung erfüllt per se jedes unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Aber auch andere, unterhalb der Denkmaleigenschaft rangierende Gebäude, können kulturlandschaftsprägend sein und somit in den Genuss einer Privilegierung gelangen. Hier setzt unsere Gutachtertätigkeit an. Für den wissenschaftlich fundierten Nachweis einer kulturlandschaftsprägenden Eigenschaft sind gute Kenntnisse der regionalen Entwicklung der Bauweisen, der Baukonstruktionen, der Baumaterialverwendungen und der bevorzugten Gestaltungen innerhalb einer bestimmten Kulturlandschaft von entscheidender Bedeutung. Dies ist seit 2004 eine unserer Kernkompetenzen.

Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten >> Kontakt